Mädchenhandel
Aus WISSEN-digital.de
auch: Frauenhandel;
gegen die Menschenwürde verstoßende(r) Anwerbung, Verschleppung, Entführung oder Handel mit Frauen und Mädchen zum Zweck des sexuellen Missbrauchs und der wirtschaftlichen Ausbeutung. Das Einsetzen von Gewalt- und Zwangsmaßnahmen ist verbreitet. Diese Handlungen sind in allen Kulturstaaten strafbar, in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §§ 180 b, 181 Strafgesetzbuch.
Kalenderblatt - 28. April
1947 | Thor Heyerdahl startet mit dem Balsafloß "Kon-Tiki" zur Reise durch den Pazifik. |
1952 | Der japanische Friedensvertrag tritt in Kraft. |
1977 | Die Urteile im Stammheimer Terroristenprozesses werden verkündet. |
Magazin
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick
- Entdeckungsreise Tansania: Zwischen Serengeti und Sansibar