Mahnung
Aus WISSEN-digital.de
die mündliche oder schriftliche Aufforderung eines Gläubigers an den Schuldner, die fällige Leistung zu erbringen. Leistet der Schuldner auf eine Mahnung nicht, so kommt er durch die Mahnung in Verzug, es sei denn, er hat den Umstand der Nichtleistung nicht zu vertreten (vgl. § 286 Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 28. April
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