Jugendstrafe

    Aus WISSEN-digital.de

    Gefängnisstrafe für jugendliche Straftäter in speziell dafür vorgesehenen Haftanstalten. Die Jugendstrafe darf nur verhängt werden, wenn Erziehungsmaßnahmen (Weisungen) oder Zuchtmittel (Verwarnung, Auflagenerteilung) nicht ausreichen oder wenn die Schwere der Schuld die Strafverhängung erfordert.