Einreise in die USA: Ablauf, Stolpersteine und Tipps

    Aus WISSEN-digital.de

    Die USA gelten als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Allerdings trifft dies nicht für alle Menschen zu, manchmal ist bereits an der Grenze Schluss. In Sachen Einreise gelten für die USA äußerst strenge Regeln. Selbst Touristen müssen einige Dinge berücksichtigen und sollten die größten Stolpersteine kennen, um unnötigen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

    Einreise mit oder ohne Visum?

    Die Mehrheit der Touristen und Geschäftsreisenden, die von Deutschland aus in die USA einreisen können, benötigen kein Visum. Sofern sie über einen deutschen Reisepass (oder den Pass eines anderen europäischen Mitgliedsstaates) verfügen, kann die Einreise über das Visa Waiver Program erfolgen. Das Programm gestattet eine schnelle und unkomplizierte Einreise in Verbindung mit einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen.

    Doch aufgepasst, die Begriffe "Tourist" und "Geschäftsreisender" sind streng formuliert. Wer z.B. eine Selbständigkeit in den USA beginnen möchte, ist kein Geschäftsreisender. Ebenso sind junge Menschen, die Studiensemester oder Praktika absolvieren möchten, keine Touristen. In solchen Fällen wird ein offizielles Visum benötigt. Dies bedeutet einen Antrag zu stellen und auf bei der amerikanischen Botschaft (Berlin) oder einem Generalkonsulat (Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig oder München) vorstellig zu werden.

    Einreise über das ESTA Verfahren beantragen

    Die schnelle und unkomplizierte Einreise über das Visa Waiver Programm setzt das vorherige Stellen eines Antrags auf Einreise voraus. Es ist ein sogenannter ESTA (Electronic System for Travel Authorization) Antrag zu stellen. Im Rahmen des Antrags ist anzugeben, wer und aus welchen Gründen in die USA einreisen möchte.

    Der Antrag sollte mindestens 72 Stunden vor Einreise gestellt werden. Dies ist ausschließlich online möglich, z.B. direkt über die ESTA Website. Hierfür gilt es einen gültigen Reisepass sowie eine Kreditkarte zur Abrechnung zur Hand zu haben. Ebenso besteht die Möglichkeit, den ESTA Antrag über eine Agentur zu stellen. Einige Reisende ziehen diese Variante vor, weil sie den Antrag in deutscher Sprache lesen können und die Agentur zunächst eine Prüfung vornimmt.

    Sofern die Behörde für US Customs und Border Protection keine Einwände sieht, wird dem Antrag zugestimmt. Antragsteller erhalten eine entsprechende E-Mail. Die Genehmigung ist zwar lediglich vorläufig, allerdings ist von einer schnellen Einreise auszugehen. Entscheidend ist, an der Grenze den registrieren Reisepass vorzulegen. Die Grenzbeamte können damit unmittelbar nachprüfen, ob ein ESTA Antrag gestellt und genehmigt wurde.

    Verhalten während des USA-Aufenthalts

    Ein wichtiger Punkt bei der Einreise ist die Kommunikation mit den Grenzbeamten. In den USA gelten Grenzbeamte als Autoritätspersonen, was einen entsprechenden Umgang erfordert. Vor allem Touristen aus Europa sind häufig einen lockeren und entspannten Umgang gewöhnt. Doch gegenüber den Grenzbeamten der USA gilt es sich zusammenzureißen, d.h. die Menschen sehr ernst nehmen und konsequent höflich sein. Wer sich Anweisungen widersetzt oder meint die Beamten belehren zu müssen, kann sich damit in unangenehme Schwierigkeiten bringen.

    Ebenfalls wichtig ist die Berücksichtigung der zulässigen Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen - sofern die Einreise im Rahmen des Visa Waiver Programs erfolgt. Die Frist beginnt nicht zwangsläufig von vorne, wenn die USA verlassen werden und zeitnah eine erneute Einreise erfolgt. Aufenthalte in angrenzenden Ländern, wie z.B. Mexiko, werden vollständig angerechnet. Dies ist im Rahmen der Reiseplanung unbedingt zu berücksichtigen. Ansonsten kann eine bei der erneuten Einreise festgestellte Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer zu ernsthaften Schwierigkeiten einschließlich eines mehrwöchigen Gefängnisaufenthalts führen.

    Reisende aus Deutschland sollten außerdem bedenken, dass in den USA andere Gesetze als zu Hause gelten. Was in Deutschland womöglich als Kavaliersdelikt betrachtet wird, kann in den USA eine Straftat sein. Selbst wenn jemand solch eine Straftat unwissentlich begeht, sind die Folgen nicht zu unterschätzen. Womöglich drohen erhebliche Strafen, sodass sich letztlich das Einschalten eines Rechtsanwalts empfiehlt, was allerdings sehr kostspielig sein kann. Noch schlimmer: Kommt es zu einer Verurteilung, wird dies elektronisch und womöglich für immer gespeichert. Eine erneute Einreise ist dann unter Umständen nie mehr möglich. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die USA solche Daten mit einigen Ländern austauschen, wie z.B. auch Kanada. Es besteht die Gefahr, auch dort nie mehr einreisen zu können.