Bergung

    Aus WISSEN-digital.de

    im Schifffahrtsrecht die Rettung eines Schiffes oder seiner Ladung aus Seenot, wenn die Besatzung die Gewalt über das Schiff verloren hat. Laut § 740 Handelsgesetzbuch liegt Hilfeleistung vor, wenn Dritte bei der Rettung des Schiffes der Besatzung Hilfe geleistet haben, ohne dass die Besatzung die Verfügungsgewalt verloren hat. Ist die Bergung erfolgreich, so kann Berge- oder Hilfslohn von den Eigentümern beansprucht werden; §§ 740, 741 Handelsgesetzbuch.

    Kalenderblatt - 19. Mai

    1536 König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten.
    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.