Amtshilfe
Aus WISSEN-digital.de
bezeichnet im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung der Behörden von Bund und Ländern zur gegenseitigen Beistandsleistung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Amtshilfe wird grundsätzlich durch Artikel 35 GG und im Besonderen durch § 5 VWvfG geregelt.
Kalenderblatt - 16. Juli
1918 | Der russische Zar Nikolaus II. Alexandrowitsch und seine Familie werden von den neuen Herrschern der russischen Revolution ermordet. |
1924 | Die Dawesplan-Konferenz beginnt in Berlin, um über die Besetzung des Ruhrgebiets und die Reparationsfrage zu tagen. |
1945 | Die USA führen den ersten Atombombentest durch. Er findet in New Mexico statt. |
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