Amtshilfe

    Aus WISSEN-digital.de

    bezeichnet im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung der Behörden von Bund und Ländern zur gegenseitigen Beistandsleistung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Amtshilfe wird grundsätzlich durch Artikel 35 GG und im Besonderen durch § 5 VWvfG geregelt.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.