Aliud
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch "ein anderes")
eine dem Gläubiger erbrachte Leistung, die nicht die vereinbarte darstellt, sondern eine andere; z.B. der Verkäufer liefert nicht die Sache die der Käufer gekauft hat, sondern eine andere. Der Vertrag gilt dann als nicht erfüllt, §§ 320 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.
Kalenderblatt - 20. April
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