Zurückbehaltungsrecht
Aus WISSEN-digital.de
Retentionsrecht, Recht des Schuldners, eine geschuldete Leistung bis zur Erfüllung der Gegenleistung zu verweigern. Voraussetzung ist ein fälliger Anspruch gegen den Gläubiger aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht (vgl. § 273 Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
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