Wirtschaftsprüfer
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auch: Bilanzprüfer;
nimmt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Aktien- und Versicherungsgesellschaften, Banken und Unternehmen vor; Hauptaufgabe ist hierbei die Überprüfung der Jahresabschlüsse (Bilanzen). Zum Aufgabengebiet des Wirtschaftsprüfers gehört außerdem die Beratung in Wirtschafts- und Steuerfragen. Wirtschaftsprüfer werden vom Staat eingesetzt und vereidigt. Neben Einzelprüfern gibt es auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |