Wilhelm I. (Niederlande)

    Aus WISSEN-digital.de

    niederländischer König; * 24. August 1772 in Den Haag, † 12. Dezember 1843 in Berlin

    Regierungszeit 1815-1840; Großherzog von Luxemburg; Sohn des Erbstatthalters der Niederlande Wilhelm V. und der preußischen Prinzessin Friederike Sophie Wilhelmine, trug den Titel Erbprinz von Oranien-Nassau, ab 1791 verheiratet mit Friederike Luise, Tochter Friedrich Wilhelms II.

    Von 1793 bis 1795 befehligte Wilhelm im ersten Koalitionskrieg die niederländischen Truppen und setzte sich nach der Besetzung seiner Heimat nach Berlin ab. 1806 erhielt er das Kommando über eine preußische Division, die nach der vernichtenden Niederlage bei Jena und Auerstedt in der Nähe von Erfurt die Waffen strecken musste. Napoleon erklärte ihn aller seiner Länder verlustig. Wilhelm ging ins englische Exil. 1813, als die Preußen nach Napoleons gescheitertem Russlandfeldzug auf Holland vorrückten, erhob sich die niederländische Bevölkerung gegen die französische Herrschaft und rief ihren Landesherrn zurück, der 1815 auf dem Wiener Kongress zum König der Vereinigten Niederlande und Großherzog von Luxemburg gekürt wurde. Wilhelm I. stand auf dem Gipfel seiner Laufbahn. 1830 machte sich Belgien selbstständig, der südliche Teil seines Königreichs, und Luxemburg wurde dem Deutschen Bund einverleibt. Übrig blieben die Niederlande in ihren heute noch gültigen Grenzen.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.