Wiener Schiedssprüche

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    Entscheidungen Deutschlands und Italiens zur Regelung der seit dem Frieden von Trianon (1920) bestehenden ungarischen Revisionsansprüche gegenüber der Tschechoslowakei und Rumänien.

    Im 1. Wiener Schiedsspruch (2. November 1938) wurde ein landwirtschaftlich und industriell wichtiger Streifen der südlichen Slowakei und der Karpato-Ukraine Ungarn zugesprochen.

    Im 2. Wiener Schiedsspruch (30. August 1940) musste Rumänien gegen eine deutsch-italienische Garantie seiner neuen Grenze an Ungarn Nordsiebenbürgen und das Szekerland abtreten.

    Im ungarischen Waffenstillstand mit der Sowjetunion, Großbritannien und den USA vom 20. Januar 1945 wurden die Wiener Schiedssprüche aufgehoben. Diese Aufhebung wurde im Pariser Friedensvertrag vom 10. Februar 1947 bestätigt