Verein

    Aus WISSEN-digital.de

    freiwilliger Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung gemeinsamer Interessen. Die Gründer bestimmen die Satzung mit Namen und Zweck des Vereins. Der Bestand einer solchen Organisation ist von der Individualität der einzelnen Mitglieder unabhängig. Zur Auflösung des Vereins ist ein besonderer Auflösungsbeschluss erforderlich. Man unterscheidet politische, wirtschaftliche, religiöse, gesellige und Sportvereine.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.