Verein
Aus WISSEN-digital.de
freiwilliger Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung gemeinsamer Interessen. Die Gründer bestimmen die Satzung mit Namen und Zweck des Vereins. Der Bestand einer solchen Organisation ist von der Individualität der einzelnen Mitglieder unabhängig. Zur Auflösung des Vereins ist ein besonderer Auflösungsbeschluss erforderlich. Man unterscheidet politische, wirtschaftliche, religiöse, gesellige und Sportvereine.
KALENDERBLATT - 9. Juni
1588 | Aufbruch der riesigen spanischen Armada gegen England, das diese aber mit seinen wendigen Schiffen vernichtend geschlagen heimschickt. |
1947 | Frankreich ordnet für das Saarland eine neue Währung an. Die Saarmark soll die Reichsmark ersetzen. |
1949 | Die Vereinten Nationen (UNO) veröffentlichen eine Erklärung über die "Rechte und Pflichten" eines Staates. |
MAGAZIN
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