Urlaub

    Aus WISSEN-digital.de

    Gewährung von bezahlter oder unbezahlter Freizeit innerhalb eines Arbeitsverhältnisses, im eigentlichen Sinn Erholungsurlaub. Geregelt wird der Urlaub in Tarif- und Einzelverträgen, gesetzliche Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz von 1963. Der Mindesturlaub beträgt 18 Werktage, der Urlaubsanspruch Jugendlicher wird altersabhängig durch die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes geregelt.