Urlaub
Aus WISSEN-digital.de
Gewährung von bezahlter oder unbezahlter Freizeit innerhalb eines Arbeitsverhältnisses, im eigentlichen Sinn Erholungsurlaub. Geregelt wird der Urlaub in Tarif- und Einzelverträgen, gesetzliche Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz von 1963. Der Mindesturlaub beträgt 18 Werktage, der Urlaubsanspruch Jugendlicher wird altersabhängig durch die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes geregelt.
Kalenderblatt - 9. Juni
| 1588 | Aufbruch der riesigen spanischen Armada gegen England, das diese aber mit seinen wendigen Schiffen vernichtend geschlagen heimschickt. |
| 1947 | Frankreich ordnet für das Saarland eine neue Währung an. Die Saarmark soll die Reichsmark ersetzen. |
| 1949 | Die Vereinten Nationen (UNO) veröffentlichen eine Erklärung über die "Rechte und Pflichten" eines Staates. |
Magazin
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