Urhebervertragsrecht
Aus WISSEN-digital.de
Bezeichnung für den Vertrag zwischen dem Urheber und einem Verwerter der geschöpften Sache. Inhalt sind meist die Regelungen von Rechts- oder Lizenzübertragungen. Das neue Urhebervertragsrecht trat mit einer Verbesserung für die Verwerter urheberrechtlich geschützter Werke und der Situation der Urheber am 1.7.2002 in Kraft.
Kalenderblatt - 29. April
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1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
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