Untreue
Aus WISSEN-digital.de
(§ 266 Strafgesetzbuch) vorsätzliche Vermögensschädigung durch eine dem Vermögen besonders nahe stehende Person, durch Missbrauch (§ 266 Abs. 1, 1. Alternative StGB, Missbrauchstatbestand) oder Treubruch (§ 66 Abs. 2, 2. Alternative StGB, Treubruchstatbestand). Wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
Magazin
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick
- Entdeckungsreise Tansania: Zwischen Serengeti und Sansibar