Tuner

    Aus WISSEN-digital.de

    (englisch)

    1. Bezeichnung für ein komplettes Empfangsgerät (Receiver) für AM- und FM-Hörrundfunksendungen (amplitudenmodulierte und frequenzmodulierte Hörrundfunksendungen). Ein solcher Tuner enthält die Baugruppen UKW-Tuner, FM-ZF-Verstärker (Frequenzmodulations-Zwischenfrequenzverstärker), Stereodekoder, Netzteil und - gegebenenfalls - AM-Empfangsteil, AM-ZF-Verstärker, NF-Vorverstärker (Niederfrequenzvorverstärker). Für das Abhören von Rundfunksendungen sind zusätzlich noch ein NF-Leistungsverstärker (der Endverstärker bzw. die Endstufe) sowie beispielsweise entsprechende Lautsprecher erforderlich.
    1. In Fernsehrundfunkempfängern und UKW-Hörrundfunkempfängern bildet der Tuner die Eingangsstufe. Er wird meist als Kanalwähler bezeichnet, mit dem entweder eine gerastete oder kontinuierliche Abstimmung auf den gewünschten Kanal bzw. die Frequenz möglich ist. Des Weiteren erfolgt im Tuner die Verstärkung der Signale und die Erzeugung der Zwischenfrequenz.

    Erfolgt in einem Tuner gleichzeitig eine Frequenzumsetzung in einen anderen Frequenzbereich, wird das entsprechende Gerät Konverter genannt. Konverter dienen dazu, die mit einem Fernsehempfänger empfangenen Frequenzbereiche durch Umsetzung der Frequenz zu erweitern.

    KALENDERBLATT - 9. Juni

    1588 Aufbruch der riesigen spanischen Armada gegen England, das diese aber mit seinen wendigen Schiffen vernichtend geschlagen heimschickt.
    1947 Frankreich ordnet für das Saarland eine neue Währung an. Die Saarmark soll die Reichsmark ersetzen.
    1949 Die Vereinten Nationen (UNO) veröffentlichen eine Erklärung über die "Rechte und Pflichten" eines Staates.



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