Schuldknechtschaft
Aus WISSEN-digital.de
im AItertum bei Griechen, Römern und Germanen übliche Strafe für Versäumnis der Rückerstattung von Schulden; sprach dem Gläubiger das volle Verfügungsrecht über den Schuldner (Verknechtung) zu. In Athen durch Solon und in Rom durch das Corpus Juris beseitigt, im Hochmittelalter durch die Schuldhaft ersetzt.
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