Schmuggel
Aus WISSEN-digital.de
verbotswidrige Ein- und Ausfuhr zollpflichtiger Waren.
Z.B. begeht nach § 372 Abgabenordnung (AO) Bannbruch, wer Gegenstände entgegen einem Verbot einführt, ausführt oder durchführt. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn die Tat nicht durch andere Vorschriften mit Freiheitsstrafe oder Geldbuße bedroht ist.
Nach § 373 AO wird gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel oder solcher mit Waffen oder sonstigen Werkzeugen, um den Widerstand eines anderen durch Gewalt oder Drohung zu überwinden, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
KALENDERBLATT - 5. Juni
1922 | Einer Meldung aus Moskau zufolge ist Wladimir I. Lenin gesundheitlich nicht in der Lage, dem politischen Tagesgeschäft nachzugehen, da er sich eine schwere Erkrankung zugezogen habe. |
1982 | Die CDU veranstaltet in Bonn eine Friedensdemonstration, die den Rückhalt der Politik der Vereinigten Staaten in der deutschen Bevölkerung unterstreichen soll. An der Veranstaltung nehmen etwa 100 000 Personen teil. |
1994 | Der spanische Tennisspieler Sergi Bruguera besiegt seinen Landsmann Alberto Berasategui im Finale des French Open in vier Sätzen. |
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