Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: SVR;

    1963 gegründetes unabhängiges Expertengremium zur Beratung der Bundesregierung in Wirtschaftsfragen; Sitz ist Wiesbaden. Der Sachverständigenrat besteht aus den fünf "Wirtschaftsweisen", die vom Bundespräsidenten für fünf Jahre berufen werden.

    Hauptaufgabe ist die Erstellung eines Jahresgutachtens (bis 15. November) sowie von Sondergutachten zur wirtschaftlichen Lage der Bundesrepublik Deutschland und deren zukünftiger Entwicklung; die Bundesregierung muss zu diesen Gutachten Stellung nehmen. Der Rat darf keine Empfehlungen zur konkreten Wirtschaftspolitik des Bundes aussprechen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.