Rubrum

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: rubor, "Röte")

    1. Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, die unter anderem Namen und Prozessstellung der Parteien, gesetzlichen Vertreter, Prozessbevollmächtigten sowie die Namen der Richter enthält. Der so genannte "Urteilskopf" wurde früher mit roter Tinte geschrieben.
    1. knappe Inhaltsangabe als Aufschrift auf Aktenordnern, Etikett.

    Kalenderblatt - 18. Juli

    1922 Der Reichstag verabschiedet das Republikschutzgesetz, das unter dem Eindruck der Ermordung von Außenminister Walther Rathenau ausgearbeitet wurde und dem Schutz der demokratischen Staatsform vor politischem Extremismus dienen soll. Es ist zunächst auf fünf Jahre befristet, wird aber 1927 noch einmal um zwei Jahre verlängert.
    1930 Der Reichskanzler Heinrich Brüning löst den Reichstag auf, nachdem die von der Regierung mit Notverordnungsrecht angeordneten Steuererhöhungen von den Abgeordneten abgelehnt wurden.
    1949 Gründung der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK).