Ritterstand

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    (lateinisch: equites, "Reiter")

    1. in Alt-Rom in der Frühzeit der Republik das berittene Kontingent des Heeres, dann der 2. Stand nach den Senatoren, später der Geldadel, der nach dem Verbot von Geldgeschäften für die Nobilität (218 v.Chr.) als machtvoller Stand zwischen Amtsadel und Volk galt (durch schmalen Purpurstreifen an der Tunika ausgezeichnet). Aus ihren Reihen stammten die Steuerpächter in den Provinzen. Von Augustus scharf gegen den Senatorenstand abgegrenzt und teilweise zum Offiziers- und Beamtenstand umgebildet; durch Hadrian zum ausschließlichen Träger der Reichsverwaltung erhoben (Senatoren, auf den Stadtbereich Roms beschränkt), ging der Ritterstand schließlich in der Beamtenhierarchie Diokletians und Konstantins auf.
    1. im deutschen Mittelalter der auf den Grundlagen des Lehnswesens und der Ministerialität zum hauptsächlichen Träger der staufischen Politik erwachsene Kriegerstand. Die Mitglieder wurden erhoben durch Schwertleite und Ritterschlag, erlangten Ruhm und Ansehen in den Kreuzzügen, pflegten auf ihren Burgen und an den Höfen der Fürsten die hohe Persönlichkeitskultur der Stauferzeit durch Erziehung zur Zucht, Tugend (= Ausbildung zu vollkommenen Lebens- und Gesellschaftsformen), Maße (= Beherrschung der Gefühle) und Ehre (= Trachten nach Ansehen), übten die ritterliche Minne, die Besingung und die Verehrung einer romantisch idealisierten Frau. Verachteten andererseits auch nicht die nach der Zeit der cluniazensischen Strenge neu erwachten weltlichen Genüsse. Der Zusammenbruch des mittelalterlichen Kaisertums (Interregnum), das Aufkommen der Geldwirtschaft und des Bürgertums führten - wo der Ritter nicht im städtischen Patriziat aufging - zur Verarmung, zum Versiegen der ritterlichen Kultur und Entartung zu Strauch - und Raubrittertum. Der Ritterstand verlor daher auch seine Privilegien.

    Kalenderblatt - 20. April

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