Religionsgemeinschaften
Aus WISSEN-digital.de
auch: Religionsgesellschaften;
Vereinigung von Angehörigen gleicher oder verwandter Glaubensbekenntnisse zur gemeinsamen Ausübung der Religion.
Religionsgemeinschaften genießen in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 140 GG das Recht auf Selbstverwaltung und auf Erhebung von Steuern gemäß der Landesgesetze.
Kalenderblatt - 7. Juni
| 1905 | Norwegen löst einseitig die seit 1814 gebildete Union auf. |
| 1929 | Der Youngplan, der Nachfolger des Dawesplans, der die deutschen Reparationsleistungen regelt, wird unterzeichnet. |
| 1933 | Lufthansa beginnt die Luftpostverbindung mit Südamerika. |
Magazin
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