Religionsgemeinschaften

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Religionsgesellschaften;

    Vereinigung von Angehörigen gleicher oder verwandter Glaubensbekenntnisse zur gemeinsamen Ausübung der Religion.

    Religionsgemeinschaften genießen in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 140 GG das Recht auf Selbstverwaltung und auf Erhebung von Steuern gemäß der Landesgesetze.

    KALENDERBLATT - 29. März

    1894 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen.
    1958 Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich.
    1971 Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen.



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