Rechtsfähigkeit
Aus WISSEN-digital.de
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtssubjekte sind natürliche, aber auch juristische Personen. Beim Menschen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Vollendung der Geburt, § 1 BGB, d.h. mit dem erfolgten Austritt aus dem Mutterleib. Der Beginn der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen richtet sich nach der jeweiligen Rechtsform (z.B. bei der Handelsgesellschaft mit Eintragung im Register). Die von der Geschäftsfähigkeit und der Deliktsfähigkeit zu unterscheidende, nicht beschränkte oder beschränkbar Rechtsfähigkeit endet erst mit dem Tode des Menschen bzw. bei juristischen Personen mit dem gesetzlich vorgesehenen Tatbestand (z.B. Löschung im Register).
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
Magazin
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick
- Entdeckungsreise Tansania: Zwischen Serengeti und Sansibar