Rechtsanspruch

    Aus WISSEN-digital.de

    das Recht, von einem anderen ein Tun (jede Handlung) oder Unterlassen (auch Dulden) zu verlangen, welches sich aus bestehendem Recht ableitet.

    KALENDERBLATT - 25. März

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    1945 Die britischen Truppen überschreiten den Rhein.
    1954 Die Sowjetunion erklärt die DDR zum souveränen Staat.



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