Rechtsangleichung
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Verfahren, bei dem innerstaatliches Recht der EG-Mitgliedsstaaten einander angeglichen wird. Die Rechtsangleichung ist z.B. bezüglich des Binnenmarkts (gemäß Artikel 94, 95 Vertrag zur Gründung der europäischen Gemeinschaft, EGV) von Bedeutung. Der Rat (geregelt in Art. 202 ff. EGV) erlässt die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten zur Errichtung und Funktion des Binnenmarktes (vgl. Art. 95 Abs. 1 Satz 2 EGV). Dies geschieht nach dem Verfahren des Art. 251 EGV und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses.
Kalenderblatt - 11. Oktober
| 1899 | Ausbruch des zweiten Kriegs der Engländer gegen die Buren in Südafrika. |
| 1901 | Uraufführung von Frank Wedekinds Schauspiel "Der Marquis von Keith" in Berlin. |
| 1931 | Die Harzburger Front (Vertreter der Nationalsozialisten, der Deutschnationalen, des Stahlhelms, des Reichslandbundes u.a.) wird gebildet, um eine gemeinsame Strategie gegen die Regierungspolitik abzusprechen. |
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