Rechtsangleichung
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Verfahren, bei dem innerstaatliches Recht der EG-Mitgliedsstaaten einander angeglichen wird. Die Rechtsangleichung ist z.B. bezüglich des Binnenmarkts (gemäß Artikel 94, 95 Vertrag zur Gründung der europäischen Gemeinschaft, EGV) von Bedeutung. Der Rat (geregelt in Art. 202 ff. EGV) erlässt die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten zur Errichtung und Funktion des Binnenmarktes (vgl. Art. 95 Abs. 1 Satz 2 EGV). Dies geschieht nach dem Verfahren des Art. 251 EGV und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses.
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