Rechtsangleichung

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    Verfahren, bei dem innerstaatliches Recht der EG-Mitgliedsstaaten einander angeglichen wird. Die Rechtsangleichung ist z.B. bezüglich des Binnenmarkts (gemäß Artikel 94, 95 Vertrag zur Gründung der europäischen Gemeinschaft, EGV) von Bedeutung. Der Rat (geregelt in Art. 202 ff. EGV) erlässt die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten zur Errichtung und Funktion des Binnenmarktes (vgl. Art. 95 Abs. 1 Satz 2 EGV). Dies geschieht nach dem Verfahren des Art. 251 EGV und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.