Mediatisierung

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    1803-06 Einbeziehung reichsunmittelbarer Herrschaften, wie Reichsstädte, Reichsgrafschaften usw., in größere Staatsverbände unter einem Landesherrn; ausgeführt durch den Reichsdeputationshauptschluss am 25. Februar 1803. Die Zahl der reichsunmittelbaren Territorien sank von über 1000 auf rund 30. Durch die Mediatisierung bildete sich eine neue Gruppe von Standesherren heraus, die eine mittlere Stellung zwischen Herrscherhäusern und dem niederen Adel bekleideten.