Haftpflichtversicherung
Aus WISSEN-digital.de
(§§ 149 ff. Versicherungsvertragsgesetz) Versicherung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Versichert wird im Allgemeinen nur Haftpflicht aus Personen- und Sachschaden; gesetzlich vorgeschrieben für jeden Kraftfahrzeughalter; Privat-Haftpflichtversicherungen gegen Gefahren des täglichen Lebens, unter anderem aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, als Dienstherr gegenüber dem Hauspersonal, als Hundehalter.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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