Haftpflichtversicherung
Aus WISSEN-digital.de
(§§ 149 ff. Versicherungsvertragsgesetz) Versicherung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Versichert wird im Allgemeinen nur Haftpflicht aus Personen- und Sachschaden; gesetzlich vorgeschrieben für jeden Kraftfahrzeughalter; Privat-Haftpflichtversicherungen gegen Gefahren des täglichen Lebens, unter anderem aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, als Dienstherr gegenüber dem Hauspersonal, als Hundehalter.
KALENDERBLATT - 1. Februar
1896 | Uraufführung der Oper "La Bohème" von Giacomo Puccini. |
1904 | Uraufführung der Tragödie "Die Büchse der Pandora" von Frank Wedekind. |
1958 | Ägypten und Syrien schließen sich zur Vereinigten Arabischen Republik zusammen. 1961 wird die Union wieder aufgehoben. |
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