Einschienenbahn

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    Bahn, bei der die Spurführung der Fahrzeuge durch eine Schiene erfolgt. Bei der (Schienen-)Hängebahn bzw. (Schienen-)Schwebebahn befindet sich die Schiene oberhalb des Fahrzeugs (z.B. Wuppertaler Schwebebahn), bei der Standbahn (Reiter- oder Sattelbahn) unter dem Fahrzeug. Hier kann die Stabilisierung der Wagen durch waagerecht angeordnete Leiträder im Fahrzeug (z.B. bei Alwegbahn), rotierende Kreisel von entsprechender Masse oder seitliche Hilfsschienen erfolgen. Bei diesen Bahnen liegt die Tragschiene auf einem Bockgerüst.

    Einschienebahnen eignen sich für Massenverkehr und können ein- oder zweigleisig angelegt werden, sind sehr anpassungsfähig an das Gelände, entlasten die Straße, werden nicht durch andere Verkehrsmittel behindert und erreichen bei relativ kurzen Anfahrtstrecken hohe Geschwindigkeiten.

    1901 wurde in Wuppertal die über 13 km lange elektrische Schwebebahn in Betrieb genommen.