Einrede
Aus WISSEN-digital.de
im Zivilprozess Behauptung von Tatsachen, die einer Klage entgegengesetzt werden kann und geeignet ist, den klägerischen Anspruch als nicht zu Recht bestehend zu erweisen. Die Einrede ist aufschiebend, wenn sie dem Klageanspruch nur vorübergehend entgegensteht, sie ist zerstörend, wenn sie die Geltendmachung des Anspruches dauernd ausschließt (z.B. Verjährung).
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
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