Drittschuldner
Aus WISSEN-digital.de
Schuldner einer zu pfändenden Forderung eines anderen Schuldners. Der Gläubiger betreibt die Pfändung gegen den Drittschuldner. Beispiel: Bei der Lohnpfändung des Schuldners wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner und hält den pfändbaren, über dem Existenzminimum liegenden Anteil des Arbeitslohnes zurück.
Auf Verlangen des Gläubigers muss der Drittschuldner nach § 840 Zivilprozessordnung binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses erklären, ob er die Forderung anerkennt, ob er zu leisten bereit ist, ob und welche Ansprüche an die Forderung andere Personen geltend machen, ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei.
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