Bundesministerium des Inneren
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BMI;
oberste Bundesbehörde, an deren Spitze der Bundesminister des Inneren steht. Sitz des BMI ist Berlin.
In den Aufgabenbereich des BMI fallen die Ressorts des öffentlichen Dienstes, der inneren Sicherheit, des Verfassungs- wie des Datenschutzes, der Ausländerpolitik, der politischen Bildung, des Sports und der Katastrophenfälle. An das BMI angegliedert sind folgende Behörden: das Statistische Bundesamt, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesgrenzschutz, die Bundeszentrale für politische Bildung und das Technische Hilfswerk (THW).
Aufgeteilt ist das BMI in folgende Abteilungen:
Z - Zentralabteilung
A - Ausländer- und Asylangelegenheiten
D - Öffentlicher Dienst
IS - Innere Sicherheit
LG - Leitungsbereich, Grundsatzfragen der Innenpolitik
O - Verwaltungsorganisation, Kommunalwesen, Protokoll, Zivile Verteidigung und Statistik
P - Polizeiangelegenheiten
SH - Sport, Spätaussiedler und Hilfen für deutsche Minderheiten
V - Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Staatsrecht und Europaangelegenheiten.
Zum Bundesministerium des Inneren gehört außerdem der Bundesbeauftragte für Datenschutz.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |