Betriebsversammlung

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BV;

    durch den Betriebsrat mindestens vierteljährlich oder auf Antrag des Arbeitgebers bzw. ¼ der wahlberechtigten Arbeitnehmer einzuberufende und vom Betriebsratsvorsitzenden geleitete Versammlung aller Arbeitnehmer eines Betriebs mit Tätigkeitsbericht des Betriebsrats zur Rechenschaftsablegung und zur Besprechung aktueller Fragen. Betriebsversammlungen dienen als Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu tarifpolitischen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Fragen; sie können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten, jedoch keine Weisungen erteilen. Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt und sind nichtöffentlich.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.