Berufsgerichtsbarkeit

    Aus WISSEN-digital.de

    Sonderform der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Landgerichte, Oberlandesgerichte); Rechtsprechung innerhalb eines Berufsverbands, der sich alle Angehörigen freiwillig unterwerfen. Besetzt mit richterlichen (Berufsrichter) und nichtrichterlichen (Berufsvertreter) Mitgliedern.