Beamtenverhältnis
Aus WISSEN-digital.de
das Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherr (Staat oder sonstiger Person des öffentlichen Rechts).
Die Begründung eines Beamtenverhältnisses erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss der Bewerber in der Regel Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz oder Staatsbürger eines anderen EG Staates sein. Er muss die vorgeschriebene Vor- oder Ausbildung besitzen oder die erforderliche Befähigung durch Lebens- oder Berufserfahrung erlangt haben.
Die Begründung des Beamtenverhältnisses erfolgt durch Ernennung und die Beendigung nach Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Kalenderblatt - 25. April
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1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |