Beamtenverhältnis
Aus WISSEN-digital.de
das Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherr (Staat oder sonstiger Person des öffentlichen Rechts).
Die Begründung eines Beamtenverhältnisses erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss der Bewerber in der Regel Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz oder Staatsbürger eines anderen EG Staates sein. Er muss die vorgeschriebene Vor- oder Ausbildung besitzen oder die erforderliche Befähigung durch Lebens- oder Berufserfahrung erlangt haben.
Die Begründung des Beamtenverhältnisses erfolgt durch Ernennung und die Beendigung nach Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Kalenderblatt - 27. Juli
1794 | Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine. |
1894 | Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss. |
1955 | Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird. |
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