Ausweisung
Aus WISSEN-digital.de
Verweisung von Personen, meist Ausländern, aus dem Territorium eines Aufenthaltsstaates, insbesondere nach Verstößen gegen die Rechtsordnung. Die Ausweisung ist im Ausländergesetz geregelt.
Gründe für eine Ausweisung können sein, gemäß § 46 Ausländergesetz, die Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch den Ausländer, gewaltsame politische Betätigung, Rauschgiftverbrauch ohne Rehabilitationsbereitschaft, sowie schwerwiegende Rechtsverstöße. Gemäß § 45 Ausländergesetz kann ein Ausländer ausgewiesen werden, wenn durch seine Anwesenheit die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |