Aussagepflicht
Aus WISSEN-digital.de
Unter Aussagepflicht versteht man die öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Zeugen, vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Eine vorsätzliche, falsche uneidliche Aussage (§ 153 Strafgesetzbuch) und Meineid (§ 154 Strafgesetzbuch) sind strafbar.
Es bestehen jedoch Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte (z.B. Ehegatten, Journalisten).
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |