Artillerie

    Aus WISSEN-digital.de

    (französisch)

    1. Teil der Waffengattung Artillerie und Raketentruppen.
    2. Als Waffengattung existiert die Artillerie in Artillerieverbänden, -truppenteilen und -einheiten, die im Gefecht Feueraufgaben im Interesse anderer Waffengattungen erfüllen. Als Waffenart umfasst sie Kanonen, Haubitzen, Granatwerfer, rückstoßfreie Geschütze, Panzerabwehrlenkraketen und Geschosswerfer (heute werden von einigen Ländern auch Atomsprengköpfe in der Artillerie eingesetzt), Munition aller Art, die Fortbewegungsmittel, wie Selbstfahrlafetten, Räder- und Kettenzugmittel, die Feuerleitgeräte, die Mittel zur Aufklärung und zur Sicherstellung des Schießens, die Schützwaffen aller Art sowie leichte und schwere Panzerbüchsen. Die Artillerie kann nach ihren spezifischen Aufgaben eingeteilt werden in Begleit-, unterstützende, Panzerjäger-, Gebirgs-, Fliegerabwehr-, Universalschiffs-, Küsten-Artillerie und andere.


    Geschichte: Im Altertum und im Mittelalter waren die Wurfmaschinen Vorläufer der Artillerie; nach der Erfindung des Schießpulvers entstanden in Europa die ersten primitiven Geschützkonstruktionen. Sie entwickelten sich aber rasch mit dem technischen Fortschritt. Im 17. und 18. Jh. erhielt die Artillerie in vielen europäischen Armeen eine feste Struktur und wurde somit eine selbstständige Waffengattung. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg war sie Hauptfeuerkraft der Landstreitkräfte.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.