Anzeigepflicht

    Aus WISSEN-digital.de

    1. die Verpflichtung jedes Bürgers, bestimmte Vorgänge (Geburt, Tod) beim Standesamt zu melden.
    2. die Verpflichtung jedes Bürgers, bestimmte Rechtsbrüche bei der Exekutive anzuzeigen. Dies gilt besonders bei geplanten Straftaten gemäß § 138 Strafgesetzbuch. Eine Nichtanzeige ist strafbar. Des Weiteren ist bei Kenntnis vom Vorhaben einer noch nicht begonnenen oder der Ausführung einer noch nicht vollendeten Tat nach §§ 80, 81, 82, 83 Strafgesetzbuch (Friedens- oder Hochverrat), §§ 94, 95, 96, 97a, 100 Strafgesetzbuch (Landesverrat oder Gefährdung der äußeren Sicherheit) eine Nichtanzeige mit Strafe bedroht. Eine Anzeigepflicht besteht weiter bei glaubhafter Kenntnis vom Vorhaben bestimmter Straftaten, bei denen der Erfolg noch abgewendet werden kann; z.B. §§ 211 (Mord), 212 (Totschlag), 220a (Völkermord), 234 (Menschenraub), 235 (Verschleppung), 239a (Erpresserischer Menschenraub), 239b (Geiselnahme).
    3. die Verpflichtung jedes Bürgers, bestimmte ansteckende Krankheiten bei der zuständigen Behörde zu melden.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.