Anweisung

    Aus WISSEN-digital.de

    Nach § 783 Bürgerliches Gesetzbuch eine schriftliche Willenserklärung, durch die jemand (Anweisender) einen anderen (Angewiesener, Bezogener) beauftragt, einem Dritten (Anweisungsempfänger) Geld, Wertpapiere usw. zu leisten (besondere Arten: Wechsel, Scheck). Händigt der Anweisende dem Dritten die Anweisung aus, so ist dieser ermächtigt, die Leistung bei dem Angewiesenen im eigenem Namen zu erheben. Der Angewiesene ist ermächtigt, auf Rechnung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger zu leisten.

    Nimmt der Angewiesene die Anweisung an, so ist er dem Anweisungsempfänger gegenüber zur Leistung verpflichtet (§ 784 Bürgerliches Gesetzbuch). Nach § 785 Bürgerliches Gesetzbuch ist der Angewiesene nur gegen Aushändigung der Anweisung zur Leistung verpflichtet.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.