Angestellter

    Aus WISSEN-digital.de

    Arbeitnehmer mit regelmäßigem monatlichem Gehalt und überwiegend nichtkörperlicher, leitender, beaufsichtigender oder gehobener Tätigkeit. Unterscheidung in öffentliche Angestellte, die in Behörden tätig sind, und private Angestellte.

    Sie gliedern sich in: kaufmännische Angestellte (Verkäufer, Lageristen, Büropersonal, Bank- und Versicherungsangestellte), technische Angestellte (Technik, Werkmeister, Ingenieure, Chemiker), landwirtschaftliche Angestellte und Hausangestellte.