Amtsdelikt

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    Straftat im Amt, im 30. Abschnitt des Strafgesetzbuch (§§ 331 ff.) geregelt. Er behandelt nicht nur Amtsdelikte als solche, sondern auch die Straftaten, die im Zusammenhang mit Amtsdelikten stehen (z.B. Vorteilsgewährung und Bestechung), sowie Delikte von Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen. Letztlich fallen unter diesen Abschnitt die Delikte der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht. Als echte Amtsdelikte bezeichnet man solche, die nur von einem Amtsträger begangen werden können, weil diese Delikte bei Nichtbeamten straflos sind. Die unechten Amtsdelikte sind solche, die auch bei Nichtbeamten strafbar sind, jedoch bei der Begehung durch einen Amtsträger die Strafdrohung höher ausfällt (z.B. Körperverletzung im Amt).

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.