Akademische Freiheit

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    von Wilhelm von Humboldt geprägtes Ideal der Freiheit der Studierenden und Dozenten an der Universität bezüglich der Einteilung von Lern- bzw. Lehrstoff und Zeitaufwand; wird durch aufgeblasene Lehrpläne, eine übermäßige Anzahl an Studierenden oder durch Zulassungsbeschränkungen zu diversen Studienfächern, z.B. durch den Numerus clausus, heute weitgehendst eingeschränkt. Diese Freiheit von Lehre und Forschung ist in Deutschland im Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3 verankert.