Affidavit

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "er hat geschworen")

    1. Bürgschaftserklärung für einen Einwanderungswilligen.
    2. im internationalen Effektenhandel gebräuchliche schriftliche eidesstattliche Erklärung zur Erhärtung einer Tatsachenbehauptung, meistens einer Bank, über den Besitz und die Herkunft von Wertpapieren.