Aberratio ictus

    Aus WISSEN-digital.de

    im Strafrecht Fehlgehen der Tat: Der Täter trifft nicht das vorgesehene Tatobjekt, sondern ein anderes, z.B. A will B erschießen, trifft aber C. A wird dann wegen versuchter Tötung des B und wegen fahrlässiger Tötung des C bestraft.