Verdunkelungsgefahr

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    der dringende Verdacht, dass der einer Straftat Beschuldigte Beweismittel vernichten oder fälschen bzw. Mitschuldige, Zeugen oder Sachverständige zu falschen Aussagen veranlassen will, um so die Wahrheitsermittlung zu erschweren. Verdunkelungsgefahr ist ein konkreter Haftgrund (vgl. § 112 Abs. 2 Nr. 3 Strafprozessordnung).

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.