Thing

    Aus WISSEN-digital.de

    (althochdeutsch)

    bei den Germanen die Volks- und Gerichtsversammlung der freien Männer eines Gaues, einer Hundertschaft oder eines Dorfes. Das Thing (echtes regelmäßiges oder gebotenes, außerordentliches Thing) beriet und beschloss über alle Fragen, die die Gemeinschaft angingen, setzte die Abgaben fest, erließ Gesetze und entschied über Krieg und Frieden; vor dem Thing wurden auch größere Rechtsfälle verhandelt. Die Versammlungen fanden unter freiem Himmel statt, gewöhnlich an traditionellen Orten und zu festgelegten Zeiten. Nur in dringenden Ausnahmefällen wurden zusätzliche Thing-Versammlungen abgehalten.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.