Slawen

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    slawisch sprechende Völker, die im Osten Europas und teilweise in Sibirien leben. Eigenbezeichnung ist seit dem 6. Jh. "slovene" (davon abgeleitet z.B. Slowaken, Slowenen). Die Slawen wurden von den Römern im 1./2. Jh. als "veneti" oder "venedi" bezeichnet, von den Germanen als "Wenden" oder "Windisch". Die Slawen zählen zu den Indogermanen.

    Archäologische Funde lassen darauf schließen, dass die Slawen etwa 2000-1000 v.Chr. das Gebiet östlich des Dnjepr und westlich der Weichsel besiedelten und um 500 n.Chr. im Zuge der Völkerwanderung ihr Siedlungsgebiet auf die Gebiete zwischen Memel, Karpaten, Oder und Dnjepr ausweiteten. Im 6. Jh. bestanden Siedlungen im heutigen Böhmen und Mähren, Ungarn und der Slowakei; im 7. Jh. wurden das heutige Kroatien und Serbien und Teile des Alpenraums besiedelt (heutiges Slowenien, Österreich, Bayern). Im 9. Jh. erfolgte die Besiedlung des heutigen Polens und der Gebiete um die heutigen Städte Nowgorod, Polozk, Smolensk, Kiew und an den Flüssen Beresina, Sosch, Oka und Dresna.

    Zur Christianisierung der Slawen kam es zwischen dem 7. Jh. und dem 12. Jh. Die gesellschaftliche Organisation der meisten slawischen Völker basierte lange Zeit auf tribalen Strukturen, deren wichtigste Einheit die Großfamilie darstellt. Staatliche Entwicklungen gab es bei den Russen, den Polen, den Tschechen, den Bulgaren, den Serben, den Kroaten sowie ansatzweise bei den Slowenen. Die Gemeinsamkeit der slawischen Stämme besteht in erster Linie in der Verwandtschaft der Sprachen, weniger in Kultur, Religion oder Rechtssystem. Beeinflusst von der deutschen Romantik, entwickelt sich im 19. Jh. eine gemeinsame panslawistische Ideologie, die z.B. zur Begründung der Slawistik führte.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.