Schöffengericht
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für Vergehen und weniger schwere Verbrechen zuständiges Spruchkollegium beim Amtsgericht; bestehend aus dem Amtsrichter als Vorsitzendem und zwei Schöffen (vgl. § 29 Gerichtsverfahrensgesetz, GVG). Die Schöffen wirken als Beisitzer in der Hauptverhandlung mit und besitzen die gleiche Stimmkraft wie der Berufsrichter (vgl. § 30 GVG).
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |