Schleuse

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    1. Einrichtung bei künstlichen Wasserstraßen zur Kompensation von Höhenunterschieden durch Ausgleich der verschiedenen Wasserstände.

    Die Kammerschleuse wird an den Enden (Ober-, Unterhaupt) durch Tore (z.B. Klapp-, Schiebe-, Drehtore) geschlossen. In den Toren befinden sich verschließbare Öffnungen oder Kanäle in den Wänden, um die Kammer zu füllen oder zu entleeren. Man unterscheidet Schleusung zu Berg, die Kammer wird vom Oberwasser her gefüllt, und Schleusung zu Tal, bei der die Kammer ins Unterwasser entleert wird.


    Sparschleusen sind mit seitlichen Speicherbecken ausgestattet, um so Schleusungswasser mehrmals zu benutzen. Außerdem gibt es Binnenschiffsschleusen an Staustufen, Talsperren und Seeschiffsschleusen, die Wasserstandsunterschiede, die durch Gezeitenschwankungen u.a. hervorgerufen wurden, überwinden.

    1. kleiner Raum zwischen zwei anderen Räumen, der nach beiden Seiten verschließbare Türen hat, z.B. zum Ausgleich von Druckunterschieden, verschiedenen Temperaturen und unterschiedlicher Luftbeschaffenheit.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.