Rechtskraft
Aus WISSEN-digital.de
Unanfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen (formelle Rechtskraft, vgl. § 705 Zivilprozessordnung); zur Sicherung des äußeren Bestands einer gerichtlichen Entscheidung; Aufhebung der Rechtskraft durch Wiederaufnahmeverfahren.
Die materielle Rechtskraft setzt das Vorliegen der formellen Rechtskraft voraus. Sie bewirkt die Maßgeblichkeit des Inhalts, der durch das Urteil festgelegt wird, um somit einer weiteren inhaltlich widersprechenden Entscheidung zu begegnen.
Kalenderblatt - 27. April
1521 | Der portugiesische Entdecker Fernando de Magellan wird getötet. |
1945 | Die provisorische österreichische Regierung veröffentlicht eine Unabhängigkeitserklärung; damit ist Österreich wieder eigenständig. |
1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |